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WINKASSO WINTER

    Und wer trägt die Kosten ?

    Das fragen Sie zurecht !

    I.

    Bei neuen Einziehungsaufträgen:

    Es werden keine Kosten berechnet, sofern der Schuldner den Forderungsbetrag in voller Höhe bezahlt.

    Die Kosten gehen zu Lasten des Schuldners.

    Sollte die Forderung beim Schuldner nicht beitreibbar sein, hat der Auftraggeber an uns folgende Kosten

    pro Inkassoauftrag zu zahlen:

    10 % des Forderungsbetrages,  mindestens EUR 20,--, höchstens EUR 100,--

    zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

    Diese Kosten pro Auftrag können ausgeschlossen werden durch eine einmalige Jahresgebühr

    in Höhe von EUR  320,- zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

    Hinzukommen die tatsächlich angefallenen und verauslagten Kosten, wie Gerichts-, Gerichtsvollzieher-,

    Ermittlungs-, Nachforschungs- und sonstige etwaige Fremdkosten.

    II.

    Bei bereits titulierten Forderungen,  die bisher von Ihnen nicht beigetrieben werden konnten:

    Es wird ein Erfolgshonorar von 25 % zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer

    des vom Schuldner gezahlten Gesamtbetrages vereinbart.

    Bei Zahlung durch den Schuldner erfolgt die Verrechnung zunächst auf die von uns verauslagten Kosten und

    entstandenen Gebühren. Von dem verbleibenden Restbetrag der Zahlung entfallen auf uns 25 % der

    Gesamtzahlung und  der weiter verbleibende Restbetrag wird an Sie, als Gläubiger, ausgeschüttet.

    Sollte keine Zahlung durch den Schuldner vorgenommen werden, haben Sie, als Auftraggeber, lediglich die

    von uns verauslagten Kosten, wie Gerichts-, Gerichtsvollzieher-, Ermittlungs-, Nachforschungs- und sonstige

    etwaige Fremdkosten zu tragen.

    Wir berechnen Ihnen gegenüber dann keine Gebühren.

    Weitere und nähere Einzelheiten bitten wir, unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen

    zu entnehmen, die wir auf Anfrage gern übersenden.

    Auf eine gute Zusammenarbeit

    Inkassoteam Th. Winter